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1. juristische Links (Landesrecht):

Schleswig-Holstein Gesetz über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RDG)
vom 29. November 1991
Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (DVO-RDG)
vom 22. November 1993
Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein(Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG -)
vom 4. Dezember 1995
Suchseite Schleswig-Holsteinisches Landesrecht

Musterdienstordnung / Musterdienstvertrag Leitender Notarzt Schleswig Holstein

Forum Leitende Notärzte Schleswig-Holstein

 

Niedersachsen Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vom 29. Januar 1992

Musterdienstvereinbarung Leitender Notarzt Niedersachsen

Forum Leitende Notärzte Niedersachsen

 

Bremen Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) (Dateigröße 3,5 MB)

2. interessante Notfallmedizin-Seiten:

 

Sarrrah


Search and Rescue, Resuscitation and Rewarming in Accidental Hypothermia

Projekt zur Verbesserung der Versorgung stark unterkühlter Patienten.

Institut für Notfallmedizin, Hamburg

 

Reanimationsregister


Wie es entstand: Wie vielen von Ihnen sicher bekannt ist, fand bereits im Jahr 1990 in Norwegen in der Abtei von Utstein ein internationales Treffen der an Reanimationsforschung beteiligten Organisationen statt. Hierbei wurden Empfehlungen zur einheitlichen Datenerfassung bei Herzstillständen erarbeitet. Als "Utstein-Style" bezeichnet stellt es heute die Grundlage der vergleichbaren Daten für Reanimationsauswertungen dar. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) hat in einer Konsensuskonferenz den DGAI-Reanimationsdatensatz festgelegt, welcher die Grunddatenmenge für eine einheitliche Erfassung und Auswertung von Reanimationen in Deutschland bildet.

Wie es funktioniert: Das zentrale Instrument des bundesweiten Reanimationsregisters ist eine Internetdatenbank. Die Teilnahme an dem bundesweiten Reanimationsregister steht allen klinischen und präklinischen Einrichtungen offen und ist kostenlos. Die Datenerhebung erfolgt anonym, eine Zuordnung und Auswertung auf einzelne Studienteilnehmer ist nicht möglich. Ebenso erfolgt keine Zuordnung zu einzelnen Institutionen, Kliniken oder Patienten. Die Teilnehmer können jederzeit online eigene vordefinierte Auswertungen im anonymen bundesweiten Vergleich vornehmen.

Teilnahme: Die AGNN empfiehlt die Teilnahme am Reanimationsregister einerseits zur Qualitätssicherung und andererseits aus wissenschaftlichem Interesse. Über einen Testzugang (http://www.dgai.de/cpr) können Sie die zunächst umfassend erscheinenden Datenfelder einsehen und unverbindlich bearbeiten, die Menüführung führt dabei über deutlich weniger Pflichteingabefelder. Hinweisfelder verdeutlichen erforderliche Dateneingaben und Eingabeformate. Bei Fragen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die Internetseite www.reanimationsregister.de und senden zur Registrierung eine email (info@reanimationsregister.de).

 


 

 

 

3. Literaturrecherche:

Bekannteste Medizinische Datenbank (kostenfrei) MEDLINE
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation (kostenfrei und -pflichtig) DIMDI
KostenpflichtigerZusendeservice für medizinische Publikationen (E-mail bzw. Post) Deutsche Zentralbibliothek für Medizin